10.10.23 –
In fast allen Bundesländern haben Arbeitnehmer*innen einen gesetzlichen Anspruch auf jährlich fünf Tage Freistellung für individuelle Fortbildung und Qualifizierung. In Sachsen gibt es diesen Anspruch allerdings noch nicht. Das muss sich ändern, denn:
Als Teil des Bündnisses "5 Tage Bildung. Zeit für Sachsen" [www.zeit-fuer-sachsen.de] fordern wir einen gesetzlich geregelten Anspruch auf Bildungszeit, u. a. für berufliche, kulturelle, politische oder/und soziale Bildung. Die Beschäftigten in Sachsen sollen die Möglichkeit erhalten, an fünf Arbeitstagen für individuelle Fortbildung freigestellt zu werden.
Unterstützt deshalb den Volksantrag mit eurer Unterschrift!
Berufliche Bildung, z. B. Weiterbildung, Fremdsprachen, Erwerb weitergehender Berufsabschlüsse
Politische Bildung, z.B. Seminare, Bildungsangebote mit politischen, sozialen und wirtschaftlichen Zusammenhängen,
Allgemeinbildung, z.B. Fremdsprachen lernen, Schulabschluss zweiter Bildungsweg, Gesundheitsvorsorge
Ehrenamtliche Bildung, alle Bildungsangebote, die zur Ausführung ehrenamtlicher Tätigkeit dienen, z. B. Feuerwehrausbildungsmaßnahmen
Kulturelle Bildung, Angebote in bildender Kunst, den darstellenden Künsten (Theater, Tanz, Film), Literatur, Musik und den angewandten Künsten wie Design und Architektur.
Hier findet ihr eine Aufstellung der Grünen-Büros in denen die Unterschriftenlisten ausliegen.
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