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10.10.23 –
Am 12. Juli 2023 war im Eilverfahren gegen die begonnenen Baumaßnahmen für eine Ferienhaussiedlung in Oberwiesenthal eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Chemnitz zugunsten des NABU Sachsen gefallen. Das Sächsische Oberverwaltungsgericht bestätigte nun mit Beschluss vom 27. September 2023 die Entscheidung des Verwaltungsgericht Chemnitz, insbesondere die Antragsbefugnis des NABU. Vertreten wurde der NABU Sachsen erneut durch die Rechtsanwaltskanzlei Baumann Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB.
Das Oberverwaltungsgericht wies die Beschwerden des Antragsgegners (Landkreis Erzgebirgskreis) und der Beigeladenen nun vollumfassend zurück. Insbesondere hatten die Beschwerdeführer den vom Verwaltungsgericht Chemnitz erkannten Abwägungsfehlern im Bereich des Artenschutzes nichts Durchgreifendes entgegengesetzt. Der Beschluss ist unanfechtbar.
Dazu Dr. Maria Vlaic, Landesvorsitzende des NABU Sachsen: „Hier sollte eine artenreiche Gebirgswiese weichen, die Lebensraum für eine Zahl von gefährdeten Wiesenbrüterarten wie Braunkehlchen, Bekassine und Wachtelkönig bietet – und das, um Platz für eine Ferienhaussiedlung zu schaffen. Projekte auf solchen sensiblen Standorten sind immer besonders kritisch zu betrachten, deshalb bedurfte es hier eines entschlossenen rechtlichen Vorgehens. Man darf nur hoffen, dass dieses Festhalten an umweltschädlichen Projekten um jeden Preis nicht zur neuen Normalität wird. Die nunmehr endgültige Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts sehen wir als klaren Erfolg und Signal der Justiz. Der Natur- und Artenschutz im Landkreis Erzgebirgskreis in Sachsen erhält dadurch eine deutliche Unterstützung durch die Rechtsprechung.“
Für Rückfragen:
Katharina Schröder, Pressestelle NABU Sachsen, Tel.: 0341 337415‐42
E‐Mail: Katharina.Schroeder@ NABU-Sachsen.de
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